3. Mindestbestellwert
Der Mindestbestellwert beträgt 25 €. Für Bestellungen mit geringerem Auftragswert berechnet SECOMP einen Mindermengenzuschlag von 5,10 €.
4. Lieferung und Leistung
Die Fälligkeit der vertraglichen Leistungspflichten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine vom Käufer gesetzte Frist zur Leistung bzw. Nacherfüllung wird von den Vertragsparteien nur dann als angemessen angesehen, wenn sie mindestens vier Wochen beträgt. Teilleistungen sind zulässig und gelten als selbständige Leistung. Abweichungen von der bestellten Leistung sind nur insoweit zulässig, als sie dem Käufer zumutbar sind. Maße, Zeichnungen und Abbildungen in SECOMP-Unterlagen sind nicht verbindlich.
5. Versand und Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Waren an die den Transport ausführende Person gehen alle Gefahren auf den Käufer über. Falls vom Käufer schriftlich gewünscht, wird die Ware auf dessen Kosten versichert.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben nach Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu erfolgen. Schecks werden nur zahlungshalber, Wechsel werden nicht angenommen. Im Verzugsfalle ist SECOMP berechtigt, neben Verzugszinsen auch eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 15 € zu erheben. Im Falle einer erstmaligen Bestellung behält sich SECOMP vor, die Ware nur gegen Barnachnahme auszuliefern. Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, wenn diese nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Zur Aufrechnung ist der Käufer nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von SECOMP anerkannt ist.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der SECOMP. Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur im Rahmen eines normalen Geschäftsganges gestattet. Sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt an die SECOMP ab. Diese verpflichtet sich zur Freigabe jenes Teiles der abgetretenen Forderung, der die eigene um mehr als 20 % übersteigt.
8. Gewährleistung
8.1 Für Mängel der gelieferten Ware leistet SECOMP nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.2 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Empfang unverzüglich auf Vollständigkeit, sowie auf Mangelfreiheit zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind SECOMP unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später festgestellte Mängel sind SECOMP ebenfalls unverzüglich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware auch diesbezüglich als genehmigt. Zur Wahrung der Frist hat der Kunde die beanstandete Ware, sowie eine genaue Fehlerbeschreibung und eine Kopie der Originalrechnung auf eigene Kosten an SECOMP zu übermitteln. Die Beweislast für die rechtzeitige Absendung trägt der Kunde. Erweist sich die Ware als fehlerfrei, erhält sie der Kunde gegen Berechnung einer Überprüfungspauschale in Höhe von 25 € zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten zurück.
8.4 Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Für die unter der Marke VALUE angebotenen Computerzubehör-Produkte beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre hinsichtlich der für diese Produkte vertraglich geschuldeten Funktionseigenschaften. Für die unter der Marke ROLINE angebotenen Computerzubehör-Produkte beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre hinsichtlich der für diese Produkte vertraglich geschuldeten Funktionseigenschaften. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf gleichbleibende Funktion unter technischen Rahmenbedingungen, wie sie im Zeitpunkt des Kaufes bestanden. Die verlängerte Verjährungsfrist gilt nicht für Telefonzubehör, 19‘‘-Server-Systeme, TFT-Displays, PLASMA-Displays, TFT-, TV- und PLASMA-Halterungen, Tastaturen, Verbrauchsmaterial, Netzteile, Batterien, LEDs, Verschleißteile wie z.B. Ventilatoren und andere mechanisch bewegliche Teile. Diesbezüglich verjähren Gewährleistungsansprüche ein Jahr nach Ablieferung.
9. Haftung
9.1 Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet SECOMP nicht für eigene oder durch Erfüllungsgehilfen begangene, leicht fahrlässige Pflichtverletzungen.
9.2 Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht im Falle verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Falle verschuldeter Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
9.3 SECOMP haftet nicht für Schäden an der gelieferten Ware oder sonstigen Komponenten, die im Rahmen von Hard- und Softwarelieferung auf der Nichtbeachtung einer Anleitung, sonstiger technischer Anforderungen oder auf unzureichenden Schutzvorkehrungen des Kunden gegen Datenverlust beruhen.
10. Datenschutz
10.1 Für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung Ihres Auftrages werden personenbezogene Daten in unserer IT gespeichert. Die Bearbeitung der überlassenen Daten erfolgt nach der EU-DSGVO und dem Telemediengesetz.
10.2 Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von uns ein Datenaustausch mit einer Wirtschaftsauskunftei vorgenommen.
Hinweis zu § 31 BDSG (neu):
Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlungen, sowie Gerichtsstand für beide Teile ist 76275 Ettlingen in Deutschland.